Werbeartikel mit Logo: Was sind eigentlich Werbeartikel und was ist wichtig?
Werbeartikel mit Logo steigern langfristig die Markenbekanntheit.
Wussten Sie eigentlich, wie relevant das Thema "Werbeartikel mit Logo" im Vergleich zu anderen Werbeträgern und Kommunikationsmitteln ist?
- 2013 lag der Werbeartikelumsatz in Deutschland bei 3,44 Milliarden Euro
- 2013 wurden 61% des Werbeartikelumsatzes durch Kleinstunternehmen (0-9 Mitarbeiter)
- und 11% durch Großunternehmen (250+ Mitarbeiter) generiert
- 2013 lagen die "Werbeartikel" nach "Fernsehen" auf Platz 2 der Werbeeinahmen von Werbeträgern und konnten damit erneut die Bereiche "Online", "Hörfunk", "Außenwerbung", "Zeitschriften" und "Tageszeitungen" hinter sich lassen
- 2013 setzten 47% der 3,65 Millionen Unternehmen in Deutschland Werbeartikel im Rahmen der eigenen Kundenkommunikation ein
- 2013 setzten 45% der Kleinstunternehmen und 87% der Großunternehmen Werbeartikel ein
- 2013 lagen "Werbeartikel" mit 47% auf Platz 1 der eingesetzten Kommunikationsmittel und andere Medien wie "Messen" (37%), "Fachzeitschriften" (36%), "Online-Werbung" (31%), "Außenwerbung" (25%), "Tageszeitungen" (24%), "Radio" (6%) und "Fernsehen" (3%) wurden im Vergleich deutlich seltener genutzt
Quelle: GWW (Gesamtverband der Werbeartikelwirtschaft e.V.), Werbeartikel-Monitor 2014
Werbeartikel mit Logo – Steuerlich absetzbar? Natürlich können Sie auch Werbeartikel steuerlich absetzen.
Auch bei Werbeartikeln mit Logo müssen Unternehmen steuerrechtliche Richtlinien beachten und sollten bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Generell gilt seit 2004 eine finanzielle Obergrenze von 35,00 € für Werbeartikel und Geschenke an Kunden sowie potentielle Interessenten. Diese Höchstgrenze bezieht sich immer auf den Nettowarenwert inklusive aller Logoanbringungen, Veredelungen und Geschenkverpackungen, jedoch ohne eventuelle Transportverpackungen und Versandkosten.
Es ist wichtig, dass die Gesamtsumme aller Zuwendungen an denselben Empfänger und im gleichen Geschäftsjahr diese Grenze nicht überschreitet, da andernfalls der gesamte Betrag nicht abzugsfähig ist.
Nach Einhaltung der jährlichen 35-Euro-Grenze, hängt die steuerliche Berücksichtigung noch von einem weiteren wichtigen Faktor ab: Alle Aufwendungen für Werbeartikel mit Logo oder andere Kundengeschenke müssen generell immer einzeln und getrennt auf einem eigenen Konto – ohne Vermischung mit anderen Betriebsausgaben – buchungstechnisch erfasst werden.
Wenn Sie sich an diese Vorgaben und Grenzen halten, können die Kosten für Ihre Werbeartikel mit Logo und Kundengeschenke problemlos steuerlich absetzen.
Gerne planen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr nächstes Werbeartikel-Budget.
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